Betriebskosten vom Vermieter zurückfordern!

Eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) ermöglicht es vielen Mietern, gezahlte Betriebskosten zurückzufordern.

Anwaltskanzlei Dr. Pichler – bekannt aus:

Wer kann Betriebskosten zurückfordern?

Sie könnten Anspruch auf Rückerstattung haben, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Sie haben Ihre Wohnung als Privatperson (Konsument) von einer Firma oder einem gewerblichen Vermieter gemietet.
  2. Der Mietvertrag wurde vom Vermieter einseitig vorformuliert und die Betriebskostenregelung nicht individuell mit Ihnen ausgehandelt.
  3. Die Betriebskostenklausel ist unklar oder intransparent im Sinne des Konsumentenschutzes. Dies ist laut OGH bereits der Fall, wenn die Betriebskosten nur beispielhaft aufgelistet werden (z.B. „Betriebskosten sind insbesondere die in § 21 MRG aufgezählten Betriebskostenarten, …“).

 

Ob Sie Anspruch haben prüfen wir für Sie kostenfrei!

So läuft Ihre Anfrage ab:

1. Online-Formular ausfüllen

Das Ausfüllen des Formulars ist vollkommen unverbindlich.

2. Wir prüfen Ihren Anspruch

Wir prüfen Ihren Anspruch und kontaktieren Sie!

3. Sie entscheiden

Nun können Sie auf Basis der Einschätzung frei entscheiden, ob wir Ihre Ansprüche vertreten sollen.

4. Durchsetzung Ihres Anspruchs

Wir fordern die Rückzahlung der Betriebskosten von Ihrem Vermieter und vertreten Sie zuverlässig.

So läuft Ihre Anfrage ab:

1. Online-Formular ausfüllen

Das Ausfüllen des Formulars ist vollkommen unverbindlich.

3. Sie entscheiden

Nun können Sie auf Basis der Einschätzung frei entscheiden, ob wir Ihre Ansprüche vertreten sollen.

2. Wir prüfen Ihren Anspruch

Wir prüfen Ihren Anspruch und kontaktieren Sie!

4. Durchsetzung Ihres Anspruchs

Wir fordern die Rückzahlung der Betriebskosten von Ihrem Vermieter und vertreten Sie zuverlässig.

Fragen und Antworten

Wie viel kann ich zurückfordern?

Wenn Ihre Betriebskostenklausel unklar oder intransparent ist, können Sie die gesamten bisher gezahlten Betriebskosten zurückfordern – und müssen auch in Zukunft keine Betriebskosten mehr zahlen.

 

Wie gehe ich weiter vor?

Wenn Sie glauben, dass die oben genannten Voraussetzungen auf Sie zutreffen, können Sie uns unverbindlich über das Online-Formular kontaktieren. Damit gehen Sie keine Verpflichtung ein.

In der Folge prüfen wir Ihren Vertrag und holen, falls nötig, eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ein. Falls gewünscht, setzen wir Ihren Anspruch direkt bei Ihrem Vermieter durch und fordern die Rückzahlung der zu viel gezahlten Betriebskosten.

Deckt das meine Rechtsschutzversicherung?

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, tragen Sie bitte den Namen der Versicherung und – idealerweise – Ihre Polizzennummer in das Formular ein.

Wir übernehmen die Deckungsanfrage kostenlos für Sie.
Viele Mieter haben den Baustein „Mietrecht“ in ihrer Rechtsschutzversicherung mitversichert. In den meisten Fällen ist das Verfahren für Rechtsschutzversicherte kostenfrei.

 

Entstehen Kosten für mich?

Die Ersteinschätzung Ihrer Betriebskostenabrechnung ist kostenlos. Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben oder keine Deckung erhalten, besprechen wir alle weiteren Schritte vorab mit Ihnen. Es entstehen keine unerwarteten Kosten.

Sollten Sie sich für eine anwaltliche Geltendmachung entscheiden, informieren wir Sie transparent über die anfallenden Gebühren.
Im Erfolgsfall muss Ihr Vermieter die Kosten der anwaltlichen Vertretung übernehmen – sodass für Sie keine Kosten entstehen.

Dr. Clemens Pichler, LL.M​

Die Pichler Rechtsanwalt GmbH ist eine Anwaltskanzlei mit Sitz in Dornbirn und einer Sprechstelle in Wien. Wir vertreten Privatpersonen in Konsumentenschutzsachen und sind unter anderem auf Miet- und Wohnrecht spezialisiert. Als Rechtsanwaltskanzlei sind wir vor allen österreichischen Gerichten vertretungsberechtigt.

Wir verfügen über umfassende Erfahrung in der Durchsetzung von Ansprüchen gegen Konzerne und scheuen uns nicht, Privatpersonen sowie kleine und mittlere Unternehmen gegen große, internationale Firmen zu vertreten.

Unser Team besitzt das nötige Know-how und die Erfahrung, um Ihre Ansprüche – wenn notwendig – bis vor dem Obersten Gerichtshof durchzusetzen.

Was sagen unsere bisherigen Mandanten?

5/5
Wir waren bereits mit mehreren Belangen bei Dr. Pichler. Die Themen reichten von Erbschaft, über Testament bin hin zu kniffligen Verträgen. Wir waren stets sehr zufrieden. Vor allem musste es teils extrem schnell gehen, was von Seiten Dr. Pichler überhaupt kein Problem war. Wir können die Kanzlei ruhigen Gewissens empfehlen.
C. Innauer
5/5
Bereits vor 10 Jahren hat Dr. Clemens Pichler meine Ausgleichsansprüche gegenüber dem Konzern mit großer Kompetenz erfolgreich vertreten. Im aktuellen Verfahren gegen den Konzern hat Herr Dr. Pichler durch seine umfangreiche Recherchearbeit ein bislang nicht für möglich gehaltenes Vorgehen gegenüber einem Weltkonzern ermöglicht. Ich möchte mich für den Einsatz recht herzlich bedanken.
Ernst Mähr
5/5
Ich habe die Pichler Rechtsanwalt GmbH schon in mehreren kleineren und auch grösseren wichtigeren Themen konsultiert. Die Beratung ist lösungsorientiert und zielstrebig. Kein unnötigen Schreiben oder Termine, sondern Kundenorientierung. Sehr zu empfehlen weil auf Augenhöhe und auf schnelle, praktische Lösungen aus.
Rainer Vetter
5/5
Super Anwalt, kompetent, klientenorientiert. Setzt sich ein und legt sich auch mit "Grossen" an. Vielen Dank
Landmaid
5/5
Wir können die Anwaltskanzlei rund um Clemens Pichler zu 100% weiterempfehlen. Stets erreichbar und immer ein offenes Ohr bei Rechtsfragen. Langjährigen Prozess gegen einen großen Konzern gewonnen. Für uns die mit Abstand beste Kanzlei im Land.
Menace ll Society
5/5
Kompetent, beharrlich, Nahe zum Kunden, informativ und der Interessenvertreter des Vertrauens. Habe mich sehr gut beraten und aufgehoben gefühlt. Beste Grüße an das gesamte Team
Joe Marte

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